Weiterbildungen bei HOLTING

Fördermöglichkeiten

Sie müssen Ihre Fortbildung nicht allein finanzieren, da es zahlreiche Fördermöglichkeiten gibt.

Verschiedenen Finanzierungsoptionen

Fördermöglichkeiten:

Sie scheuen die Kosten, die mit einer Weiterbildung oder beruflichen Neuorientierung einhergehen? Wir können Sie beruhigen: Sie müssen Ihre Fortbildung nicht allein finanzieren, da es zahlreiche Fördermöglichkeiten gibt.

Hier bieten wir Ihnen eine erste Übersicht über die verschiedenen Finanzierungsoptionen. Gerne beraten wir Sie persönlich ausführlicher hinsichtlich Ihrer individuellen Situation.

1. Finanzierung einer neuen beruflichen Qualifikation

Für Personen, die sich Beruflich neu oder umorientieren wollen, gibt es die Finanzierungsoption des Bildungsgutscheins. Diese Hilfe der Agentur für Arbeit trägt die vollständigen Kosten der Weiterbildung und richtet sich in erster Linie an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedroht Personen. Aber auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein beantragen, der ähnlich aufgebaut ist.

2. Finanzierung einer beruflichen Aufstiegsweiterbildung

Da eine berufliche Fortbildung in der Regel mit hohen Kosten verbunden ist, sind die Finanzierungsmöglichkeiten besonders relevant. Hier gibt es als eine Option das sogenannte Aufstiegs-BAföG, das Berufstätigen hilft, sich weiterzubilden. Über 700 verschiedene Abschlüsse fallen unter diese Fördermaßnahmen, darunter auch der Abschluss zum Meister. Die Fortbildungskosten und gegebenenfalls auch Lebenshaltungskosten werden getragen, falls Bedarf besteht. Es gibt hier keine Altersgrenze. Die Finanzierung setzt sich teils aus staatlichen Zuschüssen und teils aus zinsgünstigen Darlehen zusammen.

3. Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation fördert die Deutsche Rentenversicherung Umschulungen. Wer aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung auf Hilfe bei der Wiedereingliederung oder beim Erhalt der Erwerbsfähigkeit angewiesen ist, hat Anspruch auf die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Über die dafür notwendigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen informieren wir Sie gerne individuell ausführlicher.

4. Förderung durch Ihren Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer*in können Sie die Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Denn dieser profitiert unmittelbar von Ihren Zusatzqualifikationen. Sie bieten damit nicht nur einen unternehmerischen Mehrwert, sondern tragen gegebenenfalls sogar zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben bei (beispielsweise durch eine Weiterbildung zum Evakuierungs- oder Brandschutzhelfer). Scheuen Sie nicht das Gespräch, bringen Sie Ihre Wünsche und gute Argumente für die Weiterbildung ein und verhandeln Sie so gemeinsam die finanzielle Unterstützung, die Ihr Arbeitgeber zu bieten bereit wäre.

5. Fortbildungskosten steuerlich absetzen

Auch wenn Sie die Kosten zunächst selbst tragen, so bleibt die Option, diese von der Steuer abzusetzen. Nicht absetzbar sind Weiterbildungen rein privater Natur oder Erstausbildungen. Fortbildungen mit beruflichem Mehrwehrt lassen sich mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 € absetzen.